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*Mäuse | *Mäuse | ||
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| − | + | Flugreittiere, oder auch kurz gesagt Flugtiere, benötigen einen eigenen Flugtier-Schein. Für den Ausleih wird dieser nicht benötigt, da das Lernen des Reiten ganz selbstständig von jedem stattfindet. Um jedoch ein eigenes Flugtier zu halten, braucht man diesen Schein. | |
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Aktuelle Version vom 22. März 2016, 00:23 Uhr
In der Welt Skoria gibt es neben vielen anderen Regelungen in allen Reichen eine verbreitete Schein-pflicht für die Tierhaltung. Wer ein Tier halten möchte, muss an einer Hochschule, wie zum Beispiel Hildinyar, den jeweiligen Kurs belegen. Mit dem Abschluss erhälst du dann einen Schein, der dich dazu ausweist, Tiere halten zu können.
Der Sinn davon ist, dass nur Wesen, die eine Ahnung haben, sich der Verantwortung annehmen ein Tier zu halten. Jede Tierart, die hier nicht angegeben wurde, ist mit keinem der vier verschiedenen Scheine haltbar.
Inhaltsverzeichnis
Nutztiere
Der am meisten erworbene Schein im Reich Flamnarth ist wohl der Nutztier-Schein, denn es gibt viele Bauern, die sich auch auf die Viehzucht konzentieren. Wer ein Nutztier halten will, muss sich diesen Schein anschaffen.
Dazu gehören:
Kleintiere
Einen Kleintier-Schein benötigt jeder, der sich ein Haustier halten will. In der Hochschule Hildinyar braucht man diesen, um sich Tiere innerhalb der Schule halten zu dürfen.
Dazu gehören:
- Eurien
- Frösche
- Kaninchen
- Krähen
- Mäuse
- Ratten
- Schildkröten
- Shavrana ??
- Tauben
- Wachteln
- Zwergfenell
Flugreittiere
Flugreittiere, oder auch kurz gesagt Flugtiere, benötigen einen eigenen Flugtier-Schein. Für den Ausleih wird dieser nicht benötigt, da das Lernen des Reiten ganz selbstständig von jedem stattfindet. Um jedoch ein eigenes Flugtier zu halten, braucht man diesen Schein.
Dazu gehören:
Wildtiere
Als Jäger oder Förster muss man sich mit der Ausbildung einen Wildtier-Schein holen, mit dem man auch gefährlichere und völlig wilde Tiere zähmen und halten darf. Diese Schein gibt es in der Hochschule Hildinyar bisher jedoch nicht. Als Jäger darf man zwar jedes verletzte Tier bei sich aufnehmen und heilen, muss es dann aber wieder auswildern, wenn es gesund ist.
Folgende Tiere dürfen behalten werden:
- Adler
- Eichhörnchen
- Füchse